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Entlassung

Die Entlassung wird vom Arzt angeordnet, sobald Sie in der Krankenanstalt keiner Behandlung mehr bedürfen. Bescheinigungen und Atteste werden vom Arzt ausgestellt.

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Kurz-Arztbrief den Entlassungsschein und im zuständigen Abteilungssekretariat auf Wunsch eine Aufenthaltsbestätigung.