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Besucherregelungen in den KABEG-Spitälern gelten weiterhin
Trotz der bevorstehenden Lockerungen in vielen Bereichen und gemäß der Covid-19-Öffnungsverordnung des Bundes bleiben die geltenden Besucherregelungen in den KABEG-Spitälern weiterhin aufrecht. Das bedeutet, dass pro Patient ein Besuch pro Tag erlaubt ist. Der Besuch ist am Vortag an der jeweiligen Station anzumelden und Besucher müssen nachweisen, dass von einer geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen ist.
Bei Besuchen gilt auch in den Spitälern die sogenannte 3-G-Regel: getestet, genesen oder geimpft. War bisher der Nachweis eines negativen Testergebnisses (Gültigkeit von 48 Stunden für einen Antigentest bzw. 72 Stunden für einen PCR-Test) erforderlich, so kann nun auch ein Nachweis über eine erfolgte Impfung (ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung) oder eine durchgemachte Erkrankung in den letzten sechs Monaten vorgelegt werden.
Regelung für Ambulanztermine und Begleitpersonen
Ebenso bleiben die Zugangskontrollen an den Eingängen weiterhin bestehen. Ins Gebäude darf nur, wer einen geplanten Termin hat oder einen Angehörigen besuchen will. Für unterstützungsbedürftige Patienten oder minderjährige Kinder sind maximal zwei Begleitpersonen zugelassen. Diese müssen ebenso den entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen („3-G-Regel“). Ausnahmen geltenden für Begleitpersonen bei lebenskritischen Ereignissen, bei der Geburt und im palliativen Bereich.
Verhaltensregeln weiterhin unbedingt beachten
Zudem sind die generellen Verhaltensregeln – Tragen einer FFP2-Maske, Einhalten der Abstandsregeln und Hygienevorschriften – unbedingt zu beachten. „Wir appellieren an die Bevölkerung, weiterhin achtsam zu sein und die Regelungen einzuhalten, damit wir größtmögliche Sicherheit in den Spitälern gewährleisten können,“ so KABEG-Vorstand Dr. Arnold Gabriel.