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Besuchsregelung im Bereich der chronisch Kranken
Nachdem in den Pflegeheimen eine Lockerung der Besuchsregelungen erfolgt ist, werden auch im Bereich der Abteilungen für chronisch Kranke schrittweise die Besuchszeiten ausgeweitet. „Wir müssen jedoch weiterhin großes Augenmerk auf geregelte Besuche in diesem besonders sensiblen Bereich richten“, so KABEG-Vorstand Dr. Arnold Gabriel.
Das bedeutet, dass sich die Besucher, wie in allen anderen Bereichen auch, anmelden müssen. Zudem sind die Verhaltensregeln wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Händedesinfektion und das Abstand-Halten einzuhalten. „Die Besuchszeiten wurden nun deutlich ausgeweitet und sind in der Regel werktags von 13 bis 17 Uhr möglich, wobei individuelle Unterschiede in den Häusern möglich sind.“
Auch am Wochenende sind Besuche nach entsprechender Voranmeldung möglich. Die Besucher werden um Verständnis gebeten, dass Besuche von Kindern unter 6 Jahren weiterhin nicht möglich sind. In lebenskritischen Situationen wird selbstverständlich weiterhin eine individuelle Lösung gefunden.
„Wir appellieren an die Eigenverantwortung und ersuchen die Angehörigen, dass sie dennoch zurückhaltend mit Besuchen umgehen und die Verhaltensregeln unbedingt einhalten.“