Unsere Patienteninformationsbroschüre gibt Ihnen kurz gefasst Auskunft über die grundlegendsten Patientenrechte, die im Krankenanstaltengesetz geregelt sind.
- Sie haben das Recht auf Menschenwürde
- Sie haben das Recht auf Aufklärung und Zustimmung
- Sie haben das Recht auf bestmögliche Behandlung
- Sie haben das Recht auf Verschwiegenheit
- Sie haben das Recht auf Übernahme der Spitalskosten
- Sie haben das Recht auf religiöse Betreuung
- Sie haben das Recht auf Beratung und Beschwerde
- Sie haben das Recht auf Begleitpersonen (Mutter-Kind)
- Sie haben das Recht auf Kontakt mit der Außenwelt
- Sie haben das Recht, in Ihre Krankengeschichte Einsicht zu nehmen
Lesen Sie hier genaueres zum Thema Patientenrechte...